Eine Luxuskarosse mit einer Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien auf dem Bildschirm ist mangelhaft, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Es gab damit einem Mercedes-Käufer Recht, er durfte das über 77.000 Euro teure Auto zurückgeben. Er bemängelte, dass keine Hilfslinien ihm das Einparken erleichtern – so wie im Prospekt angegeben.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein über das Urteil:
O-Ton: Nach meiner Einschätzung ist bei dem krassen Missverhältnis zwischen Wert der Kamera und dem Wert des Fahrzeugs das nicht typisch. Es ist ein sehr außergewöhnlicher Fall, weil man normalerweise, wenn ich eine Luxuskarosse erwerbe , davon ausgehen kann, dass die Sonderausstattung auch die Eigenschaften aufweist, die mir versprochen sind. – Länge 25 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de
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