O-Ton: Schadensersatz und Schmerzensgeld bei über Radweg gespannter Slackline

Wer ein Seil, Band oder Ähnliches über einen Radweg spannt, haftet bei einem Unfall voll auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies gilt auch für das Sportband Slackline.

Man darf nicht damit rechnen, dass Radfahrer automatisch das drei bis fünf Zentimeter breite Band erkennen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Zugleich erhöhten die Richter Schmerzensgeld und Schadensersatz von 10 auf 25.000 Euro.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Oberlandesgericht hat nicht nur die Verletzungen zugrunde gelegt, sondern auch, dass die Frau in ihren beruflichen Möglichkeiten dauerhaft beeinträchtigt ist. Mann muss auch, wenn man jemanden verletzt, für die zukünftigen Schäden aufkommen, die durch den Unfall verursacht worden sind. – Länge 20 sec.

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