O-Ton: Strafzinsen sind unrechtmäßig

Geld zu haben ist derzeit ein teurer Spaß. Manche Banken fordern von Sparern mittlerweile Negativzinsen auf das Fest- oder Tagesgeld. Die Kunden müssen dafür zahlen, dass sie ihr Geld bei der Bank anlegen.

Diese Praxis hat das Landgericht Tübingen nun in einem Fall gekippt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den Einzelheiten:

O-Ton: Da hat das Landgericht Tübingen gesagt: Das geht nicht! Das ist ja vertraglich gar nicht vereinbart. Der Aushang in der Filiale reicht nicht aus, dass ab jetzt das gilt. Es gibt ja einen bestehenden Vertrag. Also wenn, dann kann das überhaupt nur für Neukunden gelten und nicht für die alten. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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