O-Ton: Nutzungsausfall auch bei älteren Fahrzeugen

Auch bei älteren Fahrzeugen gibt es für den Unfallgeschädigten Nutzungsausfall. Der Fahrer eines 19 Jahre alten Opel mit knapp 200.000 Kilometern auf dem Tacho musste sich sein Recht zwar erst erkämpfen.

Aber das Alter des Autos spielt keine Rolle.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es gibt Nutzungsausfall auch für ältere Autos. Man nimmt nur von den ganzen Tabellen so ein bis zwei Stufen runter. Wenn jetzt einer einen 19 Jahre alten Vectra fährt, der ist nicht so komfortabel wie ein neues Auto. Aber: er fährt immerhin und deshalb gibt es auch Nutzungsausfall. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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