O-Ton: Straßenverkehrsordnung gilt teilweise auf öffentlichen Plätzen

Auch auf öffentlichen Plätzen für die Erholung können einige Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten. Auf dem stillgelegten Flughafen Tempelhof in Berlin wurde die einstige Rollbahn zum großen Park – ein Unfall dort zwischen einem Fahrrad und einem Kettcar ging bis vor das Kammergericht.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Am Tempelhofer Feld gibt es Öffnungszeiten. Zu diesen Öffnungszeiten ist das Feld allgemein zugänglich. Und da müssen die Verkehrsteilnehmer – es gibt da ja nicht nur Fahrradfahrer, es gibt Skater, es gibt Kettkarfahrer und viele andere – die müssen dann die Straßenverkehrsordnung einhalten und eine der wichtigsten Regeln ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. – Länge 27 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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