O-Ton: TÜV-Pflicht für ein nicht genutztes zugelassenes Fahrzeug

Ist ein Fahrzeug zugelassen, muss der Fahrzeughalter es auf seine Kosten regelmäßig untersuchen lassen. Ob der Halter das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt hat, ist unerheblich.

Auch ein nicht genutztes zugelassenes Fahrzeug muss zum TÜV, entschied das Amtsgericht Zeitz. In dem Fall musste eine Frau 25 Euro Geldbuße bezahlen, sie hatte ihr Fahrzeug nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt. Dies sei eine Ordnungswidrigkeit.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie nicht mehr zum TÜV wollen, dann müssen Sie Ihr Auto stilllegen und abmelden. Denn wer kann schon kontrollieren, wenn Sie behaupten, ich fahre mit dem Auto nicht mehr und es ist nur noch angemeldet. Also auch ein Auto, das nur im Garten steht, muss zum TÜV. – Länge 14 sec.

Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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