Ein bereits geplanter umfangreicher Personalabbau, der dem Betriebsrat mitgeteilt wurde, ist kein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis mehr. Gibt es bereits Gespräche über den Interessensausgleich und den Sozialplan, darf der Betriebsrat darüber informieren – der Chef darf der Arbeitnehmervertretung keinen Maulkorb verpassen.
So entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Nein, der Betriebsrat darf darüber informieren. Weil es sich nicht nur um Eventualitäten, Möglichkeiten und wenig Konkretes handelt. Hier ging es schon um die Vereinbarung von Terminen, um über die Sozialabfindung zu sprechen. Das ist hinreichend konkret, der Betriebsrat darf darüber informieren. – Länge 22 sec.
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