O-Ton: Versicherung muss Rechtsanwaltskosten erstatten



Die Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall sind sehr unübersichtlich. Außerdem unterliegen sie ständigen Wechseln und Wendungen. Daher berechtigt nahezu jeder Verkehrsunfall den Geschädigten, unmittelbar einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Dies gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Firmen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Warum sollte ich das tun? Die gegnerische Versicherung hat ein anderes Interesse als möglichst viel Geld an mich zu bezahlen. Es sind viele kleine Posten, die die Versicherungen gern sparen wollen, die mir aber zustehen. Und das Tolle ist, die gegnerische Versicherung muss die Anwaltskosten eben auch bezahlen. Ganz schön hat das mal das Amtsgericht Bielefeld ausgeführt: Ein für einen Laien einfacher Fall ist für einen Laien bei Verkehrsunfällen schon kaum vorstellbar. – Länge 30 sec.

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