O-Ton: Wann muss die Krankenkasse Brust-OP bezahlen?

Wann müssen die Krankenkassen die Kosten für eine Brust-OP tragen? In medizinischen Fällen eigentlich immer, bei Lifestyle-OPs und ästhetischer Medizin nur selten. Das geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen Bremen vom August 2022 hervor.

In dem Fall wollte eine Frau nach überstandener Brustkrebstherapie ihre frühere Brustvergrößerung bezahlt bekommen – und scheiterte vor Gericht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat ganz klar gesagt, hier gibt es keine medizinischen Gründe, die für eine Kostentragungspflicht der Krankenkasse sprechen. Es gab keine medizinischen Gründe, die Brust tatsächlich zu vergrößern, es waren psychische Gründe. Klar muss man noch mal sagen: Die Brust war nicht amputiert worden, es war keine Rekonstruktion erforderlich. Zwar war die Brust kleiner als von der Frau gewünscht, aber das führt noch lange nicht dazu, dass die Kasse die Kosten einer Brustvergrößerung zahlen muss. – Länge 29 sec.

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