Wer auf einer Autobahn die Spur wechselt, um andere leichter auffahren zu lassen, darf niemanden gefährden. Im Schadensfall haftet der Spurwechsler allein. Dies gilt auch, wenn der Unfallgegner links erheblich über der Richtgeschwindigkeit unterwegs war, entschied das Landgericht Kiel.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Schuld war in dem Fall derjenige, der die Spur gewechselt hat. Denn Sie müssen sich vergewissern, dass in dem Moment, in dem Sie die Spur wechseln, niemand auf der anderen Spur fährt. – Länge 13 sec.
Ausführlich unter verkehrsrecht.de
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