Der Ersatz eines Maschendraht- durch einen Holzlattenzaun ist auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn der Zaun für ein kranken Kind ausgetauscht wurde. Die Kosten für einen Gartenzaun gehören zu den üblichen Kosten der Lebensführung. So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Man kann außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Das sind zwangsläufige Mehraufwendungen für den existenznotwendigen Grundbedarf, die wegen ihrer Außergewöhnlichkeit nicht pauschal in irgendwelchen Freibeträgen erfasst werden können. Die Eltern wollten hier einen hohen Holzlattenzaun als außergewöhnliche Belastung absetzen und begründeten dies damit, dass sie ein geistig behindertes Kind hätten, der auch gern mal wegrennen würde, und deshalb müsse das Grundstück so gesichert sein, dass er nicht weglaufen könne. – Länge 25 sec.
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