Können Nachbarn es verbieten lassen, Tauben und andere Vögel zu füttern? Sie können! Ein Ehepaar wehrte sich erfolgreich gegen eine allzu tierliebe Nachbarin, die sich vor Gericht uneinsichtig zeigte. Verzichtet sie künftig nicht aufs Füttern, muss sie mit einem erheblichen Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft rechnen, entschied das Landgericht Frankenthal.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Wer also eine Handlung bestreitet, die andere beeinträchtigt, da sagte das Gericht: Da liegt eigentlich schon eine Wiederholungsgefahr drin. Weil ja keine Einsicht da ist. Deshalb haben sie ihr auch Ordnungsgeld, im Zweifel Ordnungshaft, angedroht, falls sie weiterhin so intensiv die Vögel füttert. – Länge 20 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de