30Mai/10

O-Ton9 WM Special – Rücktritt vom Urlaub

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Wer einen Urlaub bereits genehmigt bekommen hat, der darf in Urlaub fahren. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Urlaub auch gewähren, gleichgültig ob sich die betriebliche Situation inzwischen verändert hat, z. B. auch bei einem plötzlich auftretenden betrieblichen Bedarf. – Länge 20 sec.

 

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30Mai/10

O-Ton8 WM Special – vorgetäuschte Krankschreibung

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Man muss aufpassen: Wenn man eine Krankschreibung vorlegt für einen Zeitraum in dem ihm ein Urlaubsantrag abgelehnt worden ist, kann das ein Indiz dafür sein, dass die Krankschreibung nicht ganz koscher ist. Also hier liegt es immer auf Seiten des Arbeitnehmers zu beweisen, dass man auch tatsächlich krank ist und diese nicht vorgetäuscht.  Den Arbeitnehmer trifft die volle Beweislast für die tatsächlich vorhandene Arbeitsunfähigkeit. Wer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, begeht einen vollendeten Betrug und macht sich strafbar. Er kann entlassen werden – dies ist immer zu beachten. – Länge 35 sec.

 

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30Mai/10

O-Ton7 WM Special – unentschuldigtes Fehlen

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wer blau macht, ist ganz schnell bei der roten Karte. Unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz kann ein Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung sein. – Länge 15 sec.

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30Mai/10

O-Ton6: WM-Special – kurzfristiger Urlaub zur WM

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Kurzfristiger Urlaub kann genauso beantragt werden, wie gesagt: Die betrieblichen Belange sind da immer wichtig. Wenn die beeinträchtig sind, kann der Arbeitgeber immer den Urlaub verweigern. Man muss nur wissen: Einen Anspruch auf stundenweise Urlaubsgewährung besteht nicht. Normalerweise müssen Urlaube tageweise genommen werden. Man kann nicht sagen: Ich hätte gern ab 15 Uhr Urlaub für drei Stunden. Immer Ausnahme: wenn der Arbeitgeber sich drauf einlässt. In manchen Bereichen ist es auch so, dass der Urlaub halbtageweise genommen werden kann. – Länge 30 sec.

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30Mai/10

O-Ton5: WM-Special – Urlaub für WM-Reise

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Es wird wahrscheinlich kein Sommermärchen, sondern ein Wintermärchen. Wer aber seine dicke Jacke einpacken will und die Spiele live verfolgen will, der kann in den Urlaub fahren, wenn der Urlaub bereits genehmigt ist. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, den vom Arbeitnehmer beantragten Urlaub zu gewähren, wenn nicht betriebliche Belange entgegenstehen. Wenn jetzt mehrere Mitarbeiter als der Betrieb verkraften kann in Urlaub wollen, dann kann der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange selbst entscheiden, wer fahren darf. – Länge 30 sec.

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