Korri + O-Ton: Bei minderjährigen Youtube-Stars teilweise Unterschrift der Eltern erforderlich

Immer mehr Kinder und Jugendliche betreiben auf Youtube, Twitch oder Instagram eigene Kanäle und Profile. Manche werden dabei berühmt und verdienen sogar Geld. Sobald ein Kind Profit erwirtschaftet, braucht es aber einen Gewerbeschein, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Auch der Werbevertrag geht nicht ohne die Eltern:

O-Ton: Wir wissen das ja von einer ehemaligen Teilnehmerin bei DSDS, dass sie über Tee redet, wenn das Kind im Hintergrund schreit und kriegt dafür Geld. Wenn das ein Jugendlicher macht, sind aber diese Werbeverträge generell – es sei denn, er hat eigenes Gewerbe angemeldet mit Erlaubnis der Eltern und des Familiengerichts – dann müssen die Eltern auch die Werbeverträge unterschreiben. Es reicht nicht, wenn die Firma nur an den minderjährigen Youtuber herantritt. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Korri: Bei minderjährigen Youtube-Stars teilweise Unterschrift der Eltern erforderlich

Immer mehr Kinder und Jugendliche betreiben auf Youtube, Twitch oder Instagram eigene Kanäle und Profile. Manche werden dabei berühmt und verdienen sogar Geld. Sobald ein Kind Profit erwirtschaftet, braucht es einen Gewerbeschein, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Er antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Es geht nicht nur um Youtube, sondern auch um Instagram oder Twitch. Wo lauern die Fallen für die Kids?
2. Ein Siebenjähriger braucht einen Gewerbeschein?
3. Welche Fallstricke lauern noch?
4. Fallstrick Nummer 3 – die Werbeverträge?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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