Magazin: Trotz Ausnüchterungszeit – Fahrerlaubnis weg nach Ecstasy-Konsum

Noch einmal auf einem Festival „wie in alten Zeiten“ feiern – für manche gehört auch der Drogenkonsum dazu. Doch auch wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist, riskiert seinen Führerschein.

Nach Auffassung des Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße ist nach dem Gesetz die Fahrerlaubnis allein wegen der Einnahme von harten Drogen wie Amphetamin im Regelfall zu entziehen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Mann ging zu einem Festival und dabei nahm er auch Amphetamin und Ecstasy mit. Und sein Auto hat er zu Hause gelassen. Am Bahnhof kontrollierte ihn die Polizei und stellte den Drogenkonsum fest. Und obwohl er ohne Auto unterwegs war, entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde mit sofortiger Wirkung den Führerschein. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Trotz Ausnüchterungszeit – Fahrerlaubnis weg nach Ecstasy-Konsum

Noch einmal auf einem Festival „wie in alten Zeiten“ feiern – für manche gehört auch der Drogenkonsum dazu. Doch auch wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist, riskiert seinen Führerschein. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Eine Fahrerlaubnis wird nach der Einnahme harter Drogen entzogen. Auch dann, wenn der Konsument nach der Einnahme der Drogen zwei Tage Urlaub genommen hat, um sich auszunüchtern, so entschied das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße).

O-Ton: Ein Mann ging zu einem Festival und dabei nahm er auch Amphetamin und Ecstasy mit. Und sein Auto hat er zu Hause gelassen. Am Bahnhof kontrollierte ihn die Polizei und stellte den Drogenkonsum fest. Und obwohl er ohne Auto unterwegs war, entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde mit sofortiger Wirkung den Führerschein. – Länge 20 sec.

…schildert Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, den Fall. Der Festivalbesucher meinte allerdings, nichts Böses getan zu haben. Schließlich habe er zwischen dem Drogenkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr pflichtgemäß getrennt.

O-Ton: Der Mann argumentierte, er sei zwei Tage nicht gefahren nach dem Drogenkonsum. Und als er sich dann wieder ans Steuer setzte, hätte ja keine Einwirkung der Drogen mehr vorgelegen. Dem folgte das Gericht aber nicht. Denn laut Gesetz kann die Fahrerlaubnis allein wegen der Einnahme von Drogen entzogen werden. Es kommt gar nicht darauf an, ob derjenige, der die Drogen genommen hat, sich am Autoverkehr beteiligt. – Länge 26 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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