Manchmal kommt der Abschleppwagen schneller, als viele glauben. Taugt die hinterlassene Mobiltelefonnummer in der Windschutzscheibe als Rückversicherung gegen Abschleppkosten? Das bringt nichts, entschied das Amtsgericht München.
Geklagt hatte ein Mann, der seinen Wagen auf einem Firmenparkplatz abgestellt hatte – mit Handynummer.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Der Wagen wurde abgeschleppt – 253 Euro. Und das Gericht hat gesagt: In Ordnung. Der Eigentümer des Grundstücks hätte jetzt nicht nachts – auch noch nachts! – jemanden anrufen müssen, um sich zu vergewissern, was denn mit dem Auto ist oder nicht. Also: Sofort abschleppen für den Grundstückseigentümer ist erlaubt. – Länge 18 sec.
Weitere Informationen zu dem Fall unter anwaltauskunft.de.
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