Bei einem Speedwayrennen muss zur Sicherung des Zuschauerbereichs ein zusätzlicher Fangzaun errichtet werden. Fehlt dieser und es passiert ein Unfall, muss der Veranstalter die Kosten für die Behandlung eines verletzten Zuschauers erstatten, so das Oberlandesgericht Oldenburg.
Nach einem Unfall verlangte die behandelnde Krankenkasse vom Veranstalter die Behandlungskosten in Höhe von rund 6.000 Euro. Zu Recht, so die Richter.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Bei einem Speedwayrennen standen Zuschauer um die Bahn rum, wie das so üblich ist, und nach dem Start kollidierten zwei Motorräder und ein Motorrad wurde über die Abgrenzung hinaus katapultiert in die Zuschauermenge und ein Zuschauer wurde schwer verletzt. Der Veranstalter hätte einen zusätzlichen Fangzaun aufstellen müssen, um das zu verhindern. – Länge 23 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
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