Wer zu schnell fährt, muss mit einer Geldbuße und womöglich mit einem Fahrverbot rechnen. Allerdings kann das angeordnete Fahrverbot reduziert und im Gegenzug die Geldbuße erhöht werden. Dies kann das Gericht auch durch einen Beschluss, also ohne mündliche Verhandlung tun, wenn es im Interesse des Betroffenen ist.
In dem Fall des Oberlandesgerichts Köln war ein Bußgeld von 700 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt worden. Am Ende betrug die Geldbuße 1.500 Euro, dafür war das Fahrverbot auf einen Monat reduziert.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Der Slogan „Mehr Geld, weniger Strafe“ ist zutreffend. Von vielen Beschuldigten wird das auch aktiv nachgefordert, weil manche lieber etwas mehr Geld bezahlen und dafür nur einen Monat Fahrverbot anstelle von zwei Monaten Fahrverbot erhalten. – Länge 15 sec
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