O-Ton: Kein Fahrverbot wegen beruflicher Nachteile?

Braucht man seinen Führerschein für den Job, dann lassen manche Gerichte Milde walten – und verhängen kein Fahrverbot. Bei Nebenjobs ist das so eine Sache. Ein stellvertretender Filialleiter eines Getränkemarkts verdiente sich als Kellner in einer Diskothek noch etwas dazu. Und da sagte das Amtsgericht Dortmund: Er muss für die Dauer des Fahrverbots laufen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Braucht man beispielsweise ein Auto und gefährdet ein Fahrverbot den Job, die eigene Arbeit, und man wird möglicherweise arbeitslos – dann kann man Anspruch haben, dass von dem Fahrverbot abgesehen wird. Das gilt aber nur für den wirklichen Hauptjob. Das Gericht hat gesagt, berufliche Härte gilt nicht für Nebenjobs, die man nebenher noch hat, um ein bisschen dazu zu verdienen. – Länge 28 sec.

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