O-Ton + Kollegengespräch: Gesundheitskosten ab bestimmter Höhe steuerlich absetzbar

Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerzahler ihre Gesundheitskosten von der Steuer absetzen. Das gilt für Kosten von Medikamenten, Hilfsmitteln und Maßnahmen, die ärztlich verordnet, aber nicht oder nicht komplett von der Krankenkasse übernommen werden.

Allerdings dürfen nur solche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden, die die gesetzlich geregelte zumutbare Belastung übersteigen – und die richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man sollte in die Steuererklärung diese als außergewöhnliche Belastungen eintragen. Dort werden ja auch Werbungskosten eingetragen. Man sollte über das Jahr einfach die Quittungen und Rezepte sammeln, aus denen sich dann die Differenz ergibt: Was hat die Krankenkasse ersetzt und was musste ich zuzahlen. Im Übrigen: Wenn es größere Anschaffungen gibt, sollte man das nicht über mehrere Jahre verteilen, sondern in einem Jahr kumulieren, damit man schneller über die Grenze kommt. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Gesundheitskosten ab bestimmter Höhe steuerlich absetzbar

Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerzahler ihre Gesundheitskosten von der Steuer absetzen. Das gilt für Kosten von Medikamenten, Hilfsmitteln und Maßnahmen, die ärztlich verordnet, aber nicht oder nicht komplett von der Krankenkasse übernommen werden. Allerdings dürfen nur solche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden, die die gesetzlich geregelte zumutbare Belastung übersteigen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Die Kassenbeiträge werden steigen, was kann ich – obwohl es da keinen direkten Zusammenhang gibt – von der Steuer absetzen?
2. Wie mache ich das? Haben Sie ein Beispiel?
3. Was genau ist abzugsfähig? 


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