Sachen gibt’s, die gibt’s eigentlich gar nicht. Ein Vermieter darf sich nackt in seinem Hof sonnen, ohne dass deshalb die Miete gemindert werden darf. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Geklagt hatte ein Mieter, der sich von dem textilfreien Eigentümer belästigt fühlte.
Aber die Mietminderung war schnell vom Tisch.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Dann ging es noch um die Frage: Ja, der läuft auch nackt durchs Treppenhaus. Da könnten wir ihm ja begegnen, das ist etwas anderes. Es war aber nicht bewiesen. Der Mann hat gesagt, ich habe da meinen Bademantel, den ziehe ich erst unten an der Liege aus, was anderes konnte nicht nachgewiesen werden. Da hat das Gericht gesagt: Der Mann darf sich da unten im Hof nackt sonnen. Ihr streckt mal bitte Eure Hälse nicht aus dem Fenster, um den zu sehen und Euch danach zu beschweren. Nehmt das bitte hin, Ihr habt keinen Anspruch auf Mietminderung. – Länge 22 sec.
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Kollegengespräch: Nackter Vermieter ist kein Mietmangel
Sachen gibt’s, die gibt’s eigentlich gar nicht. Ein Vermieter darf sich nackt in seinem Hof sonnen, ohne dass deshalb die Miete gemindert werden darf. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Geklagt hatte ein Mieter, der sich von dem textilfreien Eigentümer belästigt fühlte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Herr Walentowski, Vermieter dürfen sich hüllenlos in ihrem Hof bräunen?
2. Wenn es mich stört, muss ich ja nicht hinschauen, oder?
3. Und nackte Vermieter sind ja eigentlich kein Mietmangel?
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