Erst Berufsausbildung, dann Studium? In dem Fall hatte eine junge Frau hatte eine Ausbildung zur Holzbildhauerin abgeschlossen. Drei Monate später nahm sie ein Architekturstudium auf. Ihr Vater verweigerte die Rückzahlung des Bafög. Beim Studium seiner Tochter handele es sich nicht um den zweiten Teil einer einheitlichen Erstausbildung, sondern um eine fachfremde Zweitausbildung.
Das sah das Oberlandesgericht Nürnberg aber anders.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“:
O-Ton: Beide Ausbildungen müssen in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen. Sie müssen irgendwie eine fachliche Ergänzung haben. Ich mache jetzt Zahnarzthelferin und danach studiere ich Elektrotechnik, das wird so nicht funktionieren. Da werden die sagen: Nee, das musst Du jetzt selber finanzieren. Aber es muss eine fachliche Ergänzung sein, das kann eben eine Lehre in einem fachlichen Gebiet sein und dann ein Studium in dem Bereich. – Länge 21 sec.
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Kollegengespräch: Wann müssen Eltern eine zweite Ausbildung zahlen?
Erst Berufsausbildung, dann Studium? In dem Fall hatte eine junge Frau hatte eine Ausbildung zur Holzbildhauerin abgeschlossen. Drei Monate später nahm sie ein Architekturstudium auf. Ihr Vater verweigerte die Rückzahlung des Bafög. Beim Studium seiner Tochter handele es sich nicht um den zweiten Teil einer einheitlichen Erstausbildung, sondern um eine fachfremde Zweitausbildung. Das sah das Oberlandesgericht Nürnberg aber anders.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Was müssen Eltern zahlen?
2. Und wenn ich zwei Ausbildungen machen will?
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