O-Ton + Kollegengespräch: Wer haftet bei Schnee und Eis?

Wenn es draußen stürmt und schneit, muss ein Eigentümer sein Haus winterfest machen. Er sollte aber auch etwa an die Straße vor seinem Haus denken. Denn wenn dort Schnee liegt und ein Passant darauf ausrutscht, haftet er. Daher muss der Eigentümer zum Beispiel den Schnee auf dem Gehweg vor seinem Haus beiseite räumen und streuen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Also grundsätzlich ist der Hauseigentümer verantwortlich, er kann aber diese Verantwortung übertragen. In der Regel sind das die Mieter, auf die er oft überträgt, oder aber ein Streudienst. Er ist aber weiterhin verpflichtet, die Einhaltung dieser Pflicht zu kontrollieren – also, macht der Mieter das? Er kann auch nicht einen 64jährigen Rollstuhlfahrer oder einen 94jährigen damit beauftragen, regelmäßig zu streuen und zu schippen. Dann würde die Pflicht ihre Gültigkeit verlieren. Aber er kann Mieter oder Streudient beauftragen und dann sind die mitverantwortlich. – Länge 31 sec.

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Kollegengespräch: Wer haftet bei Schnee und Eis?

Wenn es draußen stürmt und schneit, muss ein Eigentümer sein Haus winterfest machen. Er sollte aber auch etwa an die Straße vor seinem Haus denken. Denn wenn dort Schnee liegt und ein Passant darauf ausrutscht, haftet er. Daher muss der Eigentümer zum Beispiel den Schnee auf dem Gehweg vor seinem Haus beiseite räumen und streuen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet auf folgende Fragen:

1. Wenn ich direkt an der Kante des Bürgersteiges ausrutsche – wer haftet dann?
2. Und der Hauseigentümer kann sich auch nicht damit rausreden, er habe einen Streudienst beauftragt?
3. Und was ist mit Eiszapfen oder Dachlawinen?

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