Medikamente für die übliche Hausapotheke, für die keine ärztliche Verordnung notwendig ist, kann man nicht von der Steuer absetzen. So entschied das Finanzgerichts Rheinland-Pfalz. In dem Fall hatte ein Ehepaar Aufwendungen für Medikamente in Höhe von rund 1.400 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Begründung: Nach der Gesundheitsreform würde vieles nicht mehr verschrieben, obwohl es notwendig sei.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Medikamente können natürlich steuerlich geltend gemacht und abgesetzt werden, aber da muss ein Rezept vorliegen. Also es muss vom Arzt verordnet worden sein. Wenn man nur selber in die Apotheke und die Medikamente kauft, das reicht nicht. Hausapotheke ist nicht absetzbar, alle verschriebenen Medikamente ja, wenn die Krankenkasse die nicht zahlt. – Länge 23 sec.
Informationen: www.anwaltauskunft.de
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