Schneefanggitter auf dem Dach eines Hauses sind mit Blick auf die Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers ausreichend, entschied das Amtsgericht München. In dem Fall hatte eine Schneelawine das Auto des späteren Klägers beschädigt – an Kofferraumhaube und Heckscheibe.
Der Fahrzeughalter wollte den Schaden von dem Hauseigentümer ersetzt haben, scheiterte aber vor Gericht.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Er hat nicht Recht bekommen, weil der Hauseigentümer Schneefanggitter an seinem Dach hatte und diese Vorsichtsmaßnahme reicht aus, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Es ist nicht erforderlich im Normalfall, dass Sie noch auf dem Gehweg hinweisen „Achtung Lawinengefahr!“. Das ist nur in Sonderfällen erforderlich. – Länge 20 sec.
Mehr dazu unter Verkehrsrecht.de.
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