O-Ton + Magazin: Ast beschädigt Auto – Stadt muss Schadensersatz zahlen

Eine Stadt muss regelmäßig die Straßenbäume untersuchen, dabei reicht eine jährliche Kontrolle aus. Wenn man aber schon Schäden an einem Baum deutlich erkennen kann, dann reicht es eben nicht aus, nur einmal pro Jahr zu kontrollieren. In Frankfurt hatte eine Frau ihren kleinen Fiat unter einer Robinie geparkt.

Dann brach ein großer Ast ab, der Wagen hatte dadurch einen Totalschaden. Die Stadt musste zahlen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Grundsätzlich reicht es aus, dass die Stadt einmal im Jahr die Bäume kontrolliert. Aber dann, wenn sie weiß, dass der Baum geschädigt ist und dass es sein könnte, dass sich innerhalb einer kürzeren Frist ein Ast löst, dann muss sie halbjährlich nachschauen, ob der Baum noch da stehen bleiben kann. – Länge 18 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Ast beschädigt Auto – Stadt muss Schadensersatz zahlen

Eine Stadt muss regelmäßig die Straßenbäume untersuchen, dabei reicht eine jährliche Kontrolle aus. Wenn man aber schon Schäden an einem Baum deutlich erkennen kann, dann reicht es eben nicht aus, nur einmal pro Jahr zu kontrollieren. Dann kann es teuer werden…..

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O-Ton: Die Kommunen müssen nicht nur die Bäume kontrollieren, sie müssen auch die Straßen oder die Bürgersteige kontrollieren, ob man sich dort verletzten kann. Und bei Bäumen, ob Äste herunter fallen können und darunter parkende Autos beschädigen. – Länge 14 sec

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In Frankfurt hatte eine Frau ihren kleinen Fiat unter einer Robinie geparkt. Dann brach ein großer Ast ab, der Wagen hatte dadurch einen Totalschaden. Die Frau wollte Schadensersatz von der Stadt – vor Gericht hing dann alles an der Frage: Wie oft muss ein Baum kontrolliert werden?

O-Ton: Grundsätzlich reicht es aus, dass die Stadt einmal im Jahr die Bäume kontrolliert. Aber dann, wenn sie weiß, dass der Baum geschädigt ist und dass es sein könnte, dass sich innerhalb einer kürzeren Frist ein Ast löst, dann muss sie halbjährlich nachschauen, ob der Baum noch da stehen bleiben kann. – Länge 18 sec.

So entschied das Landgericht in Frankfurt und sprach der Autofahrerin einen Schadensersatz in Höhe von gut 6.500 Euro zu. Die Stadt wollte dies nicht hinnehmen, aber auch das Oberlandesgericht war dieser Meinung. Bettina Bachmann:

O-Ton: Wenn die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, dann muss sie den vollen Schaden ersetzen. – Länge 6 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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