O-Ton + Magazin: Betrunken auf dem E-Scooter – Führerschein weg!

Wer betrunken auf einem E-Scooter unterwegs ist, muss mit den gleichen Sanktionen wie ein Autofahrer rechnen und riskiert seinen Führerschein. Denn wer mit reichlich Promille auf dem Roller fährt, könnte auch ungeeignet zum Führen eines Autos sein.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Ein E-Scooterfahrer ist mit 1,6 Promille in Frankfurt Scooter gefahren, wurde erwischt und wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Außerdem gab es noch ein Fahrverbot von sechs Monaten und die Amtsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Sie hat gesagt, sie möchte, dass auch ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt. – 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de

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Magazin: Betrunken auf dem E-Scooter – Führerschein weg!

Wer betrunken auf einem E-Scooter unterwegs ist, muss mit den gleichen Sanktionen wie ein Autofahrer rechnen und riskiert seinen Führerschein. Denn wer mit reichlich Promille auf dem Roller fährt, könnte auch ungeeignet zum Führen eines Autos sein. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Wenn Sie betrunken mit einem E-Scooter fahren, ist überhaupt kein Unterschied zu einer Trunkenheitsfahrt mit einem Auto. Ihr Führerschein ist genau so weg, Sie kriegen ein Fahrverbot und auch einen Entzug der Fahrerlaubnis. – Länge 14 sec.

…erklärt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Diese Erfahrung musste ein junger Mann machen, der nach einigen Wodka-Soda und Bier sich spontan zur Fahrt mit dem Roller entschloss:

O-Ton: Ein E-Scooterfahrer ist mit 1,6 Promille in Frankfurt Scooter gefahren, wurde erwischt und wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Außerdem gab es noch ein Fahrverbot von sechs Monaten und die Amtsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Sie hat gesagt, sie möchte, dass auch ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt. – 20 sec.

Die Fahrerlaubnis ist zwingend zu entziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben seien, heißt es in der Begründung der Entscheidung. Der Mann sei zum „Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet“. Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis solle nicht nur verhindert werden, dass der Täter weiterhin betrunken Kraftfahrzeuge fahre. Bezweckt werde vielmehr ganz allgemein der Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs, so die zweite Instanz. Bettina Bachmann:

O-Ton: Wer betrunken fährt, hat sich als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erwiesen und deshalb ist es gerechtfertigt, ihm auch noch die Fahrerlaubnis wegzunehmen. – Länge 10 sec.

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Absage.

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