O-Ton + Magazin: Befreiung von der Anschnallpflicht

Eigentlich sind Sicherheitsgurte im Auto vorgeschrieben. Es kann aber Ausnahmen von der Pflicht zum Gurt geben – beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen. Allerdings: Dazu sind genaue Voraussetzungen zu erfüllen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Aber dann muss wirklich eine schwere Beeinträchtigung vorliegen. Nur in ganz dringenden Fällen gibt es eine Befreiung von der Anschnallpflicht. Und es muss auch ein ärztliches Gutachten vorliegen, dass es für Sie unzumutbar ist aus gesundheitlichen Gründen sich anzuschnallen. – Länge 15 sec.

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Magazin: Befreiung von der Anschnallpflicht


Eigentlich sind Sicherheitsgurte im Auto vorgeschrieben. Es kann aber Ausnahmen von der Pflicht zum Gurt geben – beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen. Allerdings: Dazu sind genaue Voraussetzungen zu erfüllen. Hören Sie mal diesen Fall.

Beitrag:

O-Ton: In dem Fall hat sich ein Mann, der einen Schlaganfall erlitten hatte und linksseitig gelähmt war, nicht angeschnallt mit der Begründung, dies sei ihm nicht zumutbar. Er hatte allerdings kein Gutachten des Arztes. So dass das OVG Lüneburg entschieden hat: Er hätte sich anschnallen müssen. Es läge keine wirksame Befreiung von der Anschnallpflicht vor. – Länge 22 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und die Begründung der Richter des Oberverwaltungsgericht s war unmissverständlich:

O-Ton: Wenn Sie sich nicht mehr selbst anschnallen können – das ist ja auch bei Kindern so – dann müssen Sie sich helfen lassen, dass Ihnen jemand den Gurt anlegt. Außerdem wurde auch so argumentiert, wenn man linksseitig gelähmt ist, dann kann man sich so setzen, dass man sich mit der rechten, nichtgelähmten Hand anschnallen kann. – Länge 14 sec.

Damit unterlag der Mann vor Gericht. Generell kann man sich aber vom Gurt befreien lassen. Nur: Das muss ein Mediziner bestätigen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Aber dann muss wirklich eine schwere Beeinträchtigung vorliegen. Nur in ganz dringenden Fällen gibt es eine Befreiung von der Anschnallpflicht. Und es muss auch ein ärztliches Gutachten vorliegen, dass es für Sie unzumutbar ist aus gesundheitlichen Gründen sich anzuschnallen. – Länge 15 sec.

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