O-Ton + Magazin: Kauf eines Unfallwagens

Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann nur unter bestimmten Umständen rückgängig gemacht werden – beispielsweise, wenn der Vorbesitzer den Wagen wider besseren Wissens als „unfallfrei“ verkauft hat. Einen solchen Fall entschied das Landgericht Coburg. Generell stellt sich die Frage: Muss ich, wenn ich einen Wagen verkaufe, lückenlos über dessen Vorgeschichte informiert sein?

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie müssen keine Recherchearbeit betreiben, wenn Sie das Auto nicht als Erstbesitzer haben. Wenn Sie Erstbesitzer sind, dann wissen Sie automatisch, welche Unfälle Ihr Auto hatte. Wenn Sie allerdings einen Gebrauchtwagen kaufen, können Sie sich darauf verlassen, dass der Vorbesitzer – wenn er Ihnen Unfallfreiheit zusichert – Sie nicht anschwindelt. – Länge 18 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Kauf eines Unfallwagens

Ein Schaden am Auto ist ärgerlich. Ein Schaden, von dem man nichts weiß, ist noch ärgerlicher! Allerdings: Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann nur unter bestimmten Umständen rückgängig gemacht werden.

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Beitrag:

O-Ton: Ein Mann kaufte einen Polo, es stellte sich später heraus, dass es sich um einen Unfallwagen handelte. Die Verkäuferin des Wagens wusste das nicht, denn sie hatte ihrerseits den Wagen bei einem Gebrauchtwagenhändler erworben. Und bevor dieser Gebrauchtwagenhändler den Wagen wiederum kaufte, hatte der Wagen einen Unfallschaden erlitten. – Länge 22 sec.

…schildert Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins den Fall.
Nun ging es um die Frage: Wusste die Dame von dem Unfall oder nicht? Nach Ansicht des Landgerichts Coburg wusste sie es nicht – und der neue Polo-Besitzer blieb auf dem Schaden sitzen.

O-Ton: Und den haben dann auch als Letzten irgendwie die Hunde gebissen, weil er nicht nachweisen konnte, dass die Verkäuferin von dem Schaden wusste. Dass sie sozusagen arglistig den Schaden verschwiegen hat. – Länge 12 sec.

Generell stellt sich die Frage: Muss ich, wenn ich einen Wagen verkaufe, lückenlos über dessen Vorgeschichte informiert sein? Bettina Bachmann:

O-Ton: Sie müssen keine Recherchearbeit betreiben, wenn Sie das Auto nicht als Erstbesitzer haben. Wenn Sie Erstbesitzer sind, dann wissen Sie automatisch, welche Unfälle Ihr Auto hatte. Wenn Sie allerdings einen Gebrauchtwagen kaufen, können Sie sich darauf verlassen, dass der Vorbesitzer – wenn er Ihnen Unfallfreiheit zusichert – Sie nicht anschwindelt. – Länge 18 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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