O-Ton + Magazin: Bei Rot über die Kreuzung – aber bei unter einer Sekunde kein Fahrverbot

Wenn man eine Ampel überfährt, die weniger als eine Sekunde Rot gezeigt hat, kann man seinen Führerschein behalten. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Da bekam eine Frau ein Fahrverbot – konnte aber vor Gericht beweisen, dass die Ampel weniger als eine Sekunde zuvor auf Rot umgeschaltet hatte. Der Wagen war etwa zwei Autolängen vor der Messlinie bei Tempo 70, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Aus der Kombination dieser beiden Faktoren konnte man ermitteln, dass das Rotlicht nicht länger als eine Sekunde von der Ampel angezeigt wurde. Und da zeigt sich wieder, dass es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Weil auf diese ganzen Sachen mit der physikalischen Formel und dem Nachweis kommen Sie ohne anwaltliche Vertretung nicht. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Bei Rot über die Kreuzung – aber bei unter einer Sekunde kein Fahrverbot

Normalerweise droht Rotsündern auch ein Fahrverbot. Wenn man allerdings gut belegen kann, dass die Ampel weniger als eine Sekunde Rot gezeigt hat, kann man seinen Führerschein behalten. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

So ein Foto ist schnell geschossen:

O-Ton: SFX

…und die Post lässt meist auch nicht lange auf sich warten. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn weniger als eine Sekunde Rot war, dann bekommen Sie ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg, aber kein Fahrverbot. Wenn allerdings schon länger als eine Sekunde die Ampel auf Rot stand, dann bleibts beim Fahrverbot. – Länge 12 sec.

Der Hintergrund ist ganz simpel – es geht um Vorsatz:

O-Ton: Es passiert ja jedem Mal. Man überlegt: Schaffe ich es noch bei Gelb und justament geht es auf Rot. Da überlegt man: Beschleunige ich oder bleibe ich stehen. Und diese Reaktionszeit ist ja sehr kurz und wenn Sie unter einer Sekunde bei Rot über die Ampel fahren – dann ist das nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig. – Länge 20 sec

Das Amtsgericht Köln hatte einen solchen Fall zu entscheiden: Da bekam eine Frau ein Fahrverbot – konnte aber vor Gericht beweisen, dass die Ampel weniger als eine Sekunde zuvor auf Rot umgeschaltet hatte. Der Wagen war etwa zwei Autolängen vor der Messlinie bei Tempo 70, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Bettina Bachmann:

O-Ton: Aus der Kombination dieser beiden Faktoren konnte man ermitteln, dass das Rotlicht nicht länger als eine Sekunde von der Ampel angezeigt wurde. Und da zeigt sich wieder, dass es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Weil auf diese ganzen Sachen mit der physikalischen Formel und dem Nachweis kommen Sie ohne anwaltliche Vertretung nicht. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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