O-Ton + Magazin: Cannabis-Patienten dürfen Auto fahren

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Cannabis-Patienten Auto fahren. Voraussetzung ist, dass sie dann in ihrer Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt sind, urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Und sie legten zugleich die Bedingungen in diesem konkreten Fall fest.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Die Voraussetzungen sind, dass Cannabis ärztlich verordnet wurde. Dass eben feststeht, keine dauerhafte Auswirkungen auf Ihre Leistungsfähigkeit sind. Das muss der Arzt auch bestätigen, dass Sie dennoch reaktionssicher sind. Die Krankheit darf nicht zu einer Verkehrsuntüchtigkeit führen und dass der Betroffene verantwortlich mit dem Medikament umgeht. Er also nicht fährt, wenn die Medikation verändert wird. Also, wenn höhere Dosen gegeben werden, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. – Länge 32 sec.

Wegen möglicher schädlicher Langzeitwirkung kann ihn die Fahrerlaubnisbehörde in einiger Zeit aber erneut auffordern, seine Eignung nachzuweisen.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Cannabis-Patienten dürfen Auto fahren

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Cannabis-Patienten Auto fahren. Voraussetzung ist, dass sie dann in ihrer Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt sind, urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Vor Gericht ging es um einen Mann, der seinen Führerschein verloren hatte. Bei der MPU urteilten die Gutachter: Er werde zwischen medizinischem Cannabis und Autofahren nicht trennen. Dagegen klagte der Mann:

O-Ton: Aus verkehrsrechtlicher Sicht kann es sein, dass Sie, wenn Sie Cannabis von Ihrem Arzt verordnet bekommen, aus medizinischen Gründen Auto fahren dürfen. – Länge 12 sec

Denn so urteilten die Düsseldorfer Richter, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und sie legten zugleich die Bedingungen in diesem konkreten Fall fest.

O-Ton: Die Voraussetzungen sind, dass Cannabis ärztlich verordnet wurde. Dass eben feststeht, keine dauerhafte Auswirkungen auf Ihre Leistungsfähigkeit sind. Das muss der Arzt auch bestätigen, dass Sie dennoch reaktionssicher sind. Die Krankheit darf nicht zu einer Verkehrsuntüchtigkeit führen und dass der Betroffene verantwortlich mit dem Medikament umgeht. Er also nicht fährt, wenn die Medikation verändert wird. Also, wenn höhere Dosen gegeben werden, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. – Länge 32 sec.

Wegen möglicher schädlicher Langzeitwirkung kann ihn die Fahrerlaubnisbehörde in einiger Zeit aber erneut auffordern, seine Eignung nachzuweisen.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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