Normalerweise vereinbart man bei Mietwagen im Schadensfall ein gewisse Selbstbeteiligung und muss nicht mehr zahlen. Aber: Hat sich ein Fahrer fahrlässig verhalten, dann kann es passieren, dass er bis zu 25 Prozent des Schadens bezahlen muss.
So erging es einem Autofahrer vor dem Amtsgericht München. Der hatte nach seiner vom Beifahrersitz heruntergefallenen Mütze geschaut und war dadurch gegen einen anderen Wagen gekracht.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über die Entscheidung des Gerichts:
O-Ton: Du bist dabei mit 1.600 Euro. Weil es eben ein fahrlässiges Verhalten war. Zwar kein grob fahrlässiges, aber ein leicht fahrlässiges. Der Mann hat während des Fahrens zu seiner Mütze geschaut. – Länge 15 sec.
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Magazin: Fahrlässigkeit kostet Mietwagen-Nutzer viel Geld
Normalerweise vereinbart man bei Mietwagen im Schadensfall eine gewisse Selbstbeteiligung und muss nicht mehr zahlen. Aber: Hat sich ein Fahrer fahrlässig verhalten, dann kann es passieren, dass er bis zu 25 Prozent des Schadens tragen muss. Solch einen Fall entschied kürzlich das Amtsgericht München.
Beitrag:
O-Ton: Sie können die Haftung ausschließen, wenn Sie einen Mietwagen mieten. Das empfiehlt sich eigentlich auch. Das macht man meistens mit Selbstbeteiligung, weil die andere Variante sehr viel teurer wäre. – Länge 10 sec.
…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. So tat es auch ein Münchner, der einen BMW mietete – Selbstbeteiligung im Schadensfall 350 Euro.
O-Ton: SFX
Allerdings: Beim Wenden donnerte der Mann gegen ein parkendes Auto. Gesamtschaden über 7.000 Euro. Er sei kurz durch seine heruntergefallene Mütze auf dem Beifahrersitz abgelenkt gewesen, sagte er zunächst. Später widerrief er dies.
O-Ton: Auch wenn man die Augen kurz zu einem Gegenstand wendet und von der Fahrbahn nimmt, ist man abgelenkt und es passieren Unfälle. Also, die Hände müssen am Steuer bleiben und die Augen gerade aus gerichtet. – Länge 12 sec.
Das Amtsgericht in München gab der Klage der Mietwagenfirma auf Schadensersatz statt. 25 Prozent des Schadens muss der Unglücksfahrer übernehmen. Bettina Bachmann über den Richterspruch:
O-Ton: Du bist dabei mit 1.600 Euro. Weil es eben ein fahrlässiges Verhalten war. Zwar kein grob fahrlässiges, aber ein leicht fahrlässiges. Der Mann hat während des Fahrens zu seiner Mütze geschaut. – Länge 15 sec.
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