„Werden Sie Herr über den eigenen Parkplatz“ – versprechen vollmundig Apps. Man muss nur den falsch parkenden Wagen fotografieren, um den Rest kümmert sich der App-Anbieter. Und kostenlos ist das Ganze auch noch. Soweit die Theorie.
Aber der Erfolg ist ungewiss, sagt
Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Die Frage ist, ob man sie erfolgreich einsetzen kann. Weil man ja letzten Endes nur den Fahrzeugführer zur Verantwortung ziehen kann. Und der muss erst einmal bekannt sein. Und das ist oft eine Frage, die nicht zum Erfolg führt. Gewisse Ansprüche lassen sich eben nur gegenüber dem Fahrer durchsetzen und nicht gegenüber dem Halter. Und wenn der nicht bekannt ist, dann wird solch ein Anspruch auch scheitern. – Länge 28 sec.
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Magazin: Falschparker-App – der wahre Jakob?
„Werden Sie Herr über den eigenen Parkplatz“ – versprechen vollmundig Apps. Man muss nur den falsch parkenden Wagen fotografieren, um den Rest kümmert sich der App-Anbieter. Und kostenlos ist das Ganze auch noch. Soweit die Theorie. Aber der Erfolg ist ungewiss, sagen die Experten. Mehr dazu jetzt.
Beitrag:
Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hat sich die App genau angesehen.
O-Ton: Die Frage ist, ob man sie erfolgreich einsetzen kann. Weil man ja letzten Endes nur den Fahrzeugführer zur Verantwortung ziehen kann. Und der muss erst einmal bekannt sein. Und das ist oft eine Frage, die nicht zum Erfolg führt. – Länge 18 sec.
Beispiel: Ein Fall vor dem Landgericht Arnsberg. Der Wagen einer Frau parkte falsch, sie wurde auf Schadenersatz verklagt. Der Kläger hat dennoch verloren. Denn: Die Frau wollte und musste den Fahrer, der falsch geparkt hatte, nicht nennen. Die Schadensersatzansprüche liefen ins Leere.
O-Ton: Das ist ein sehr gutes Beispiel. Denn wenn der Halter bestreitet, gefahren zu sein, ist es natürlich für den App-Benutzer sehr schwer, den tatsächlichen Fahrer festzustellen. Das setzt eigentlich voraus, dass er auf dem Parkplatz Kontrollen durchführt. – Länge 14 sec.
Juristisch ist es so: Das deutsche Zivilrecht kennt eine Halterhaftung nicht, sagt Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand:
O-Ton: Gewisse Ansprüche lassen sich eben nur gegenüber dem Fahrer durchsetzen und nicht gegenüber dem Halter. Und wenn der nicht bekannt ist, dann wird solch ein Anspruch auch scheitern. – Länge 10 sec.
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