O-Ton + Magazin: Für fliegende Steine gibt es Schadensersatz

Wenn ein Auto durch beim Mähen aufgewirbelte Steine beschädigt wird, kann man Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies gilt für Personenwagen wie für Busse. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat so entschieden.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: An einer Bushaltestelle wurde gemäht und es stand auch ein Bus da. Der Fahrer befand sich noch im Bus. Durch aufwirbelnde Steine wurde eine Scheibe des Busses beschädigt. Und das Oberlandesgericht Frankfurt hat dann den Landwirt verpflichtet wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht den Schaden am Bus zu bezahlen. – Länge 20 sec

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Für fliegende Steine gibt es Schadensersatz

Wenn ein Auto durch beim Mähen aufgewirbelte Steine beschädigt wird, kann man Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies gilt für Personenwagen wie für Busse. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat so entschieden. Mehr dazu jetzt.

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O-Ton: An einer Bushaltestelle wurde gemäht und es stand auch ein Bus da. Der Fahrer befand sich noch im Bus. Durch aufwirbelnde Steine wurde eine Scheibe des Busses beschädigt. Und das Oberlandesgericht Frankfurt hat dann den Landwirt verpflichtet wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht den Schaden am Bus zu bezahlen. – Länge 20 sec

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Nach Ansicht des Gerichts hätten ein paar simple Vorkehrungen gereicht, um den Schaden zu verhindern.

O-Ton: Derjenige, der gemäht hat, hätte ja ohne großes Aufheben zum Busfahrer hingehen können und sagen können: Wir werden jetzt hier mähen und vielleicht ist es besser, Sie parken den Bus kurz um. – Länge 12 sec.

Die Fläche hätte vorher auch nach Steinen abgesucht werden müssen. Zudem wäre ein Rasenmäher mit einem Rund-um-Schutz hilfreich gewesen, mobile Schutzwände hätten auch aufgestellt werden können. Bettina Bachmann:

O-Ton: Man muss die Sorgfaltspflichten einhalten, weil davon auszugehen ist, dass da auch Steine durch die Luft wirbeln. – Länge 10 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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