O-Ton + Magazin: Wer trägt die zusätzlichen Desinfektionskosten in der Werkstatt?

Verursacher eines Unfalls müssen auch die Kosten für die Corona-Desinfektion in der Werkstatt übernehmen. Sie gehören zu den Kosten, die auf den Unfall zurückzuführen sind, entschied das Landgericht Würzburg.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Landgericht Würzburg hat gesagt, dass die Kosten, die anfallen, um das Auto zu desinfizieren, was ja in Zeiten von Corona erforderlich ist, bevor es in die Reparatur geht, und am besten auch noch, bevor es an den Eigentümer zurück gegeben wird, vom Unfallverursacher zu bezahlen sind. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall kann man unter www.verkehrsrecht.de nachlesen. Dort findet man auch den passenden Anwalt für alle Rechtsstreitigkeiten rund ums Auto, nicht nur für Corona-Fälle.

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Magazin: Wer trägt die zusätzlichen Desinfektionskosten in der Werkstatt?

Verursacher eines Unfalls müssen auch die Kosten für die Corona-Desinfektion in der Werkstatt übernehmen. Sie gehören zu den Kosten, die auf den Unfall zurückzuführen sind, entschied das Landgericht Würzburg. Mehr dazu jetzt.

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Fälle wie dieser beschäftigen derzeit viele Gerichte, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es gibt sehr, sehr viele Fälle, wo es darum geht, ob die Kosten für die Corona-Schutzmassnahmen, die die Werkstatt in Rechnung stellt, vom Schädiger zu zahlen sind. Die Versicherer wollen diese Kosten nicht übernehmen. Weil auch, wenn es nur 70 Euro pro Fall sind, macht ja Kleinvieh dann auch Mist und es summieren sich diese Gelder, so dass die Versicherer eine ganze Menge bezahlen müssen. – Länge 23 sec

Allerdings zeichnet sich noch keine einheitliche Linie bei den Entscheidungen ab. In einer Werkstattrechnung in Bayern waren wegen der Corona-Pandemie die Desinfektionskosten enthalten, die Versicherung wollte sie nicht übernehmen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Landgericht Würzburg hat gesagt, dass die Kosten, die anfallen, um das Auto zu desinfizieren, was ja in Zeiten von Corona erforderlich ist, bevor es in die Reparatur geht, und am besten auch noch, bevor es an den Eigentümer zurück gegeben wird, vom Unfallverursacher zu bezahlen sind. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall kann man unter www.verkehrsrecht.de nachlesen. Dort findet man auch den passenden Anwalt für alle Rechtsstreitigkeiten rund ums Auto, nicht nur für Corona-Fälle.

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