O-Ton + Magazin: Gemeinde haftet nicht bei Sturz auf Treppe ohne Geländer oder Handlauf

Stürzt ein Fußgänger auf einem öffentlichen Weg, stellt sich immer die Frage, ob die Gemeinde gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat. Wenn ja, hat der Gestürzte Ansprüche auf Schadensersatz und unter Umständen auch Schmerzensgeld.

Aber nicht für jeden Sturz eines Fußgängers kann die Gemeinde haftbar gemacht werden. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht der Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Eine Frau stürzte auf dem Weg zum Dorfgemeinschaftshaus, als sie die Treppe hinunter ging. Und sie machte dann geltend, wäre das ein Handlauf oder ein Geländer gewesen, hätte sie sich festhalten können. Sie wäre nicht gefallen und hätte sich auch nicht die Verletzungen zugezogen. Und die Behandlungskosten wären nicht angefallen. – Länge 20 sec.

Das Oberlandesgerichts Koblenz entschied: Benutzer müssten nur vor solchen Gefahren geschützt werden, die sie nicht erkennen können. Die Frau habe aber gesehen, dass kein Geländer da war.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Download O-Ton

Magazin: Gemeinde haftet nicht bei Sturz auf Treppe ohne Geländer oder Handlauf

Stürzt ein Fußgänger auf einem öffentlichen Weg, stellt sich immer die Frage, ob die Gemeinde gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat. Wenn ja, hat der Gestürzte Ansprüche auf Schadensersatz und unter Umständen auch Schmerzensgeld. Aber nicht für jeden Sturz eines Fußgängers kann die Gemeinde haftbar gemacht werden. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Die Treppe muss gesichert sein, es kommt dann auf den Einzelfall an. Also man kann nicht pauschal sagen, die Treppe muss ein Geländer und einen Handlauf haben. Sondern: wenn die Gefahr erkennbar ist und man sich auch anders schützen kann, braucht es im Einzelfall auch keinen Handlauf und kein Geländer. – Länge 15 sec.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht der Deutschen Anwaltvereins. Der Fall, den letztlich das Oberlandesgericht Koblenz entschied, war knifflig.

O-Ton: Eine Frau stürzte auf dem Weg zum Dorfgemeinschaftshaus, als sie die Treppe hinunter ging. Und sie machte dann geltend, wäre das ein Handlauf oder ein Geländer gewesen, hätte sie sich festhalten können. Sie wäre nicht gefallen und hätte sich auch nicht die Verletzungen zugezogen. Und die Behandlungskosten wären nicht angefallen. – Länge 20 sec.

Sie forderte von der Gemeinde die Erstattung der Behandlungskosten in Höhe von rund 5.500 Euro.
Das Landgericht gab ihr Recht, das Oberlandesgericht sah es anders. Benutzer müssten vor solchen Gefahren geschützt werden, die sie nicht erkennen können. Bettina Bachmann:

O-Ton: Also im Fall der Frau heißt das: sie hat ja erkennen können, dass es gefährlich ist, die Treppe runter zu gehen. Dann hätte sie darauf verzichten müssen oder jemanden bitten müssen, der sie die Treppe hinunter führt. – Länge 11 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

Download Magazin

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter”)