O-Ton + Magazin: Indizien für eine Unfallmanipulation

Spricht viel für einen fingierten Unfall, muss die Versicherung den Schaden nicht übernehmen. Dabei liegt jeder Fall anders. Entscheidend ist neben der hohen Zahl an Beweisanzeichen deren Werthaltigkeit.

So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es wurde behauptet, dass es auf dem Parkplatz zu einem Verkehrsunfall gekommen war. Komischerweise gab es auch keine Zeugen, obwohl es sich um einen sehr belebten Parkplatz handelte. Die Beteiligten riefen dann auch die Polizei. Es war ein Auto, dass sehr alt war und auch geringwertig. Und der andere, bei dem ein Schaden entstanden war – und zwar ein beträchtlicher Schaden – das war ein angejahrter hochwertiger Pkw. – Länge 22 sec.

Nach dem Urteil musste die Versicherungs nicht zahlen, die Richter sahen den Betrug als erwiesen an. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Indizien für eine Unfallmanipulation

Spricht viel für einen fingierten Unfall, muss die Versicherung den Schaden nicht übernehmen. Dabei liegt jeder Fall anders. Entscheidend ist neben der hohen Zahl an Beweisanzeichen deren Werthaltigkeit. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.

Beitrag:

Glaubt man manchen Darstellungen, dann ist in Deutschland Versicherungsbetrug ein Volkssport.
Dies ist zwar nicht so, aber beispielsweise bei Unfällen gibt es entsprechende Muster, die auf einen Betrug schließen lassen, erklärt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Häufig ist auf der einen Seite ein sehr hochwertiges Fahrzeug. Und auf der anderen Seite ist ein Fahrzeug, das überhaupt keinen Wert mehr hat, an dem Unfall beteiligt. – Länge 8 sec.

So war es auch in dem Fall, den das Oberlandesgericht Saarbrücken zu entscheiden hatte.

O-Ton: Es wurde behauptet, dass es auf dem Parkplatz zu einem Verkehrsunfall gekommen war. Komischerweise gab es auch keine Zeugen, obwohl es sich um einen sehr belebten Parkplatz handelte. Die Beteiligten riefen dann auch die Polizei. Es war ein Auto, dass sehr alt war und auch geringwertig. Und der andere, bei dem ein Schaden entstanden war – und zwar ein beträchtlicher Schaden – das war ein angejahrter hochwertiger Pkw. – Länge 22 sec.

Die Versicherung wurde stutzig und beauftragte eine Detektei. Es stellte sich heraus, dass sich die Beteiligten kannten. Diese Umstände ließen die Gerichte in zwei Instanzen daran zweifeln, dass es sich hier um einen echten Unfall gehandelt habe. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Polizei gerufen wurde, so Bettina Bachmann:

O-Ton: Das ging bis vor das Oberlandesgericht, weil es ja wirklich nicht so einfach ist nachzuweisen, ob es sich um einen fingierten Unfall handelt. Da müssen Sie schon mehr als Vermutungen haben. Sie müssen den Richter überzeugen, dass nicht einem Unfallopfer verweigert wird, dass die Versicherung den Schaden bezahlt. Sondern dass es sich wirklich um ein Zusammenwirken zum Nachteil der Versicherung handelt. – Länge 19 sec.

In dem Fall zahlte die Versicherungs nichts, der Betrug war erwiesen. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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