O-Ton + Magazin: O-Ton: Versicherung hat Regressansprüche nach Unfallflucht

Wer Unfallflucht begeht, macht sich strafbar. Aber nicht nur das: Viele vergessen, dass sie auch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress nehmen kann. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie ein Fall des Amtsgerichts Leverkusen beweist.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es kam auf dem Parkplatz eines Baumarktes zu einem Unfall, den derjenige, der ihn verursachte, gar nicht bemerkte. Er ging einkaufen und als er zurück kam, war die Polizei da, hat den Unfall aufgenommen, ein Schaden von 4.600 Euro wurde festgestellt – und seine eigene Versicherung weigerte sich den Unfallschaden zu bezahlen mit der Begründung, der Mann habe Unfallflucht begangen. – Länge 22 sec.


Die Richter entschieden jedoch: Die Versicherung muss den Schaden komplett übernehmen. Begründung: Es sind keine zusätzliche Kosten dadurch angefallen, dass der Unfall nicht von dem Verursacher bei der Polizei gemeldet wurde. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Versicherung hat Regressansprüche nach Unfallflucht



Wer Unfallflucht begeht, macht sich strafbar. Aber nicht nur das: Viele vergessen, dass sie auch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress nehmen kann. Allerdings gibt es Ausnahmen. Hier ist ein Fall, den das Amtsgericht in Leverkusen zu entscheiden hatte.

Beitrag:

Alles begann wie immer ganz harmlos – auf einem Parkplatz. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es kam auf dem Parkplatz eines Baumarktes zu einem Unfall, den derjenige, der ihn verursachte, gar nicht bemerkte. Er ging einkaufen und als er zurück kam, war die Polizei da, hat den Unfall aufgenommen, ein Schaden von 4.600 Euro wurde festgestellt – und seine eigene Versicherung weigerte sich den Unfallschaden zu bezahlen mit der Begründung, der Mann habe Unfallflucht begangen. – Länge 22 sec.


Zwar bezahlte die Versicherung dann den Schaden, allerdings wollte sie fast die Hälfte davon sich von dem Verursacher zurück holen. Begründung: Der Mann hat sich falsch verhalten und ist einfach einkaufen gegangen. Er klagte dagegen – und bekam Recht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Es kommt nicht darauf an, ob Sie den Unfall selber nicht merken, sondern es kommt darauf an, ob durch die Unfallflucht die Regulierung des Unfallschadens verzögert wurde. D.h. ob zusätzliche Kosten dadurch angefallen sind, dass Sie nicht sofort den Unfall bei der Polizei gemeldet haben. Das war beim vorliegenden Fall nicht gegeben, da bereits die Polizei da war, als der Mann den Baumarkt verließ, so dass er befragt werden konnte und seine Personalien aufgenommen werden konnten. – Länge 24 sec.

Daher musste die Versicherung den Schaden komplett übernehmen. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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