Wenn Autofahrer einen Krankenwagen mit Martinshorn zu spät bemerken, müssen sie bei einem Unfall die Hälfte des Schadens tragen. Das gilt mindestens dann, wenn der Fahrer das Rettungsfahrzeug nicht bemerkt hat, weil die Heckscheibe seines Pkw mit Schnee und Eis bedeckt war. So entschied das Amtsgericht Villingen-Schwenningen.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Grundsätzlich gilt natürlich im Winter, dass Sie die Heckscheibe vollständig von Eis und Schnee befreien müssen – und auch Ihre Vorderscheibe. Es ist nicht ausreichend, dass Sie lediglich ein Guckloch freikratzen. Und dann wie so viele die Lüftung auf Höchstleistung stellen, damit von innen die Scheibe abgetaut wird. Sie müssen Ihr Auto verkehrssicher machen, bevor Sie es benutzen. – Länge 23 sec.
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Magazin: Rettungswagen zu spät bemerkt – Mithaftung bei Unfall
Geht es nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums, dann bekommen deutsche Polizeiwagen demnächst auch die deutlich lauteren Sirenen, die man aus Amerika kennt. Aber egal wie laut die Sirenen künftig auch sein werden: Autofahrer müssen mithaften, wenn sie ein Martinshorn überhören und so einen Unfall verursachen. So entschied das Amtsgericht Villingen-Schwenningen.
Beitrag:
O-Ton: Sie müssen sofort die Geschwindigkeit verringern, Sie müssen an die Seite fahren und die Rettungsgasse freimachen und anhalten. – Länge 7 sec.
…erklärt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Allerdings muss man dafür auch die Sirene hören und die Blaulichter sehen können – sonst muss man unter Umständen haften.
O-Ton: SFX
Dieser Fall ereignete sich in der dunklen Jahreszeit – so wie jetzt:
O-Ton: In dem Fall kam es zu einer Kollision, weil der Autofahrer das Blaulicht des Rettungswagens nicht sah, denn er hatte sein Heckscheibe nicht von Schnee und Eis befreit. Außerdem hörte er ihn auch nicht richtig, da die Lüftung auf voller Lautstärke lief. – Länge 16 sec.
Als er das Blaulicht dann schließlich doch bemerkte, fuhr er in einem Kreisverkehr an die Seite. Der Krankenwagen überholte ihn und weil sein Auto noch nicht ganz stand, stießen beide aneinander.
O-Ton: SFX
Darum müssen sich beide den Schaden teilen, entschied das Gericht. Denn auch ein Krankenwagen mit Martinshorn muss Sorgfalt walten lassen. Allerdings schrieben die Richter dem Autofahrer auch ins Stammbuch: Erst Eiskratzen, dann starten. Bettina Bachmann:
O-Ton: Grundsätzlich gilt natürlich im Winter, dass Sie die Heckscheibe vollständig von Eis und Schnee befreien müssen – und auch Ihre Vorderscheibe. Es ist nicht ausreichend, dass Sie lediglich ein Guckloch freikratzen. Und dann wie so viele die Lüftung auf Höchstleistung stellen, damit von innen die Scheibe abgetaut wird. Sie müssen Ihr Auto verkehrssicher machen, bevor Sie es benutzen. – Länge 23 sec.
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Absage.
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