Wer das Martinshorn eines Einsatzfahrzeugs hört, muss sich schnellstmöglich Kenntnis darüber verschaffen, von wo sich Wagen nähert. Daher ist es auch erlaubt, an einer grünen Ampel zu bremsen. Fährt dann ein anderer Fahrer dann hinten auf, muss er den Schaden komplett ersetzen, entschied das Landgericht Hamburg. Weiter
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O-Ton + Magazin: Wer haftet bei Unfällen nach Durchfahrt der Feuerwehr?
Klar ist: Polizei- oder Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz haben Vorfahrt. Wenn dann die anderen Autos nach rechts und links ausweichen, dann herrscht häufig Verwirrung darüber, wer welche Rechte hat. Und wenn es danach eine Kollision gibt? Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied: Der Schaden wird geteilt. Jeder trägt die Hälfte, da es nicht zu ermitteln war, wie es genau zum Unfall kam. Weiter
O-Ton + Magazin: Rettungswagen zu spät bemerkt – Mithaftung bei Unfall
Wenn Autofahrer einen Krankenwagen mit Martinshorn zu spät bemerken, müssen sie bei einem Unfall die Hälfte des Schadens tragen. Das gilt mindestens dann, wenn der Fahrer das Rettungsfahrzeug nicht bemerkt hat, weil die Heckscheibe seines Pkw mit Schnee und Eis bedeckt war. So entschied das Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Weiter