O-Ton + Magazin: Rückgabe eines Mietwagens in Tiefgarage – Höhe muss stimmen

Soll ein Mietwagen in einer Tiefgarage zurückgegeben werden, darf der Kunde grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Wagen nicht zu hoch ist, um mit ihm in die Tiefgarage hineinzufahren. Ist dies nicht der Fall, muss der Kunde bei einem Unfall auch nicht wegen grober Fahrlässigkeit haften.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Amtsgericht München hat gesagt, dass der Mieter nicht haftet, weil er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Selbst wenn die Vermieterstelle sagt „Du gibst den Wagen dort zurück“ und das eigentlich viel zu niedrig ist, um das Auto dahin zu fahren, dann hätten die noch einmal drauf hinweisen müssen, dass der Mann nicht darauf vertrauen darf, dass er mit seinem hohen Wagen da durch kommt. In der Garage war ein Balken und es stand, dass auch die Höhe abgesenkt sei. Aber das kann man leicht überlesen. Es hätte ganz deutlich gemacht werden müssen: „Vor Rückgabe des Wagens bitte aufpassen, Sie können da nicht einfahren. Sie müssen den Wagen in einem anderem Raum stehen lassen.“ – Länge 35 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Rechtsbeistand für alle Streitigkeiten im Verkehrsrecht findet man unter verkehrsanwaelte.de.

Mehr Informationen zum Nachlesen unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Rückgabe eines Mietwagens in Tiefgarage – Höhe muss stimmen

Soll ein Mietwagen in einer Tiefgarage zurückgegeben werden, darf der Kunde grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Wagen nicht zu hoch ist, um mit ihm in die Tiefgarage hineinzufahren. Ist dies nicht der Fall, muss der Kunde bei einem Unfall auch nicht wegen grober Fahrlässigkeit haften. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Es gibt Dinge, von denen glaubt man gar nicht, dass sie passieren. Und wenn sie doch passieren, glaubt man kaum, dass sie dann auch noch vor Gericht landen. Aber die Realität ist anders.

O-Ton: Ein Mann mietete einen Transporter, der war 2,66 Meter hoch. Er sollte ihn dann zurück geben und der Rückgabeplatz befand sich in einer Tiefgarage. Die Garage war zu Beginn 3,70 Meter hoch, aber dann kam es zu einer Absenkung auf 1,98 Meter – und genau dort befand sich auch die Rückgabestelle. – Länge 16 sec

…schildert Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins den Fall. Und man muss kein großer Prophet sein, um zu wissen, was nun passierte…..

O-Ton: SFX

Es knirschte gewaltig – und dann stellte sich die Frage: Wer kommt für den Schaden auf?

O-Ton: Das Amtsgericht München hat gesagt, dass der Mieter nicht haftet, weil er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Selbst wenn die Vermieterstelle sagt „Du gibst den Wagen dort zurück“ und das eigentlich viel zu niedrig ist, um das Auto dahin zu fahren, dann hätten die noch einmal drauf hinweisen müssen, dass der Mann nicht darauf vertrauen darf, dass er mit seinem hohen Wagen da durch kommt. In der Garage war ein Balken und es stand, dass auch die Höhe abgesenkt sei. Aber das kann man leicht überlesen. Es hätte ganz deutlich gemacht werden müssen: „Vor Rückgabe des Wagens bitte aufpassen, Sie können da nicht einfahren. Sie müssen den Wagen in einem anderem Raum stehen lassen.“ – Länge 35 sec.

Der Gang zum Anwalt hat sich für den Mann gelohnt. Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Rechtsbeistand für alle Streitigkeiten im Verkehrsrecht findet man unter verkehrsanwaelte.de.

Absage.

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