O-Ton: Taxi ist kein „Lieferverkehr“

Eine Fußgängerzone, die nur für den „Lieferverkehr“ freigegeben ist, darf nicht von einem Taxi befahren werden. Der Streit um diese Frage beschäftigte das Oberlandesgericht Bamberg. Am Ende war die Antwort klar.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn ein Schild dort steht „Lieferverkehr gestattet“, dann darf das Taxi nicht einfahren. Weil das Taxi Personen befördert – also auch irgendwie eine Lieferung an Bord hat – aber unter Lieferverkehr wird nur derTransport von Waren und nicht der von Personen verstanden. – Länge 16 sec.

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