Auch bei eigentlich eindeutigen Unfällen kann es zur Mithaftung kommen. Beispielsweise kann es passieren, dass man bei unerlaubter Benutzung der Busspur mithaften muss. So hat das Kammergericht in Berlin in einem Fall entschieden.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
O-Ton: Grundsätzlich dürfen Sie Busspuren nur dann nutzen, wenn es Ihnen gestattet ist – zu gewissen Tageszeiten. Wenn Sie die Busspur benutzen, weil auf der Spur vor Ihnen ein Stau ist, und Sie das rechtfertigen, dass Sie ja nur einen Parkplatz suchen – so ist das nicht zulässig. – Länge 18 sec.
Übrigens: Auch ohne Unfall kann es teuer werden – mit Bußgeldern. 15 Euro fürs Befahren der Busspur, 35 werden fällig, wenn man andere behindert. Mehr unter verkehrsrecht.de.
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Magazin: Unfall auf der Busspur – Mithaftung des Falschfahrers
Auch bei eigentlich eindeutigen Unfällen kann es zur Mithaftung kommen. Beispielsweise kann es passieren, dass man bei unerlaubter Benutzung der Busspur mithaften muss. So hat das Kammergericht in Berlin in einem Fall entschieden.
Beitrag:
O-Ton: Grundsätzlich dürfen Sie Busspuren nur dann nutzen, wenn es Ihnen gestattet ist – zu gewissen Tageszeiten. Wenn Sie die Busspur benutzen, weil auf der Spur vor Ihnen ein Stau ist, und Sie das rechtfertigen, dass Sie ja nur einen Parkplatz suchen – so ist das nicht zulässig. – Länge 18 sec.
…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Und die Begründung ist ziemlich einleuchtend:
O-Ton: Es könnten ja auch andere, die vor Ihnen im Stau stehen, auch parken wollen. Die hätten ja dann Vorrang vor Ihnen und Sie dürfen die nicht einfach rechts überholen und vor denen in die die Parklücke einfahren. – Länge 13 sec.
In dem Fall, den das Berliner Kammergericht nun zu entscheiden hatte, krachte es genau auf der Busspur: Ein Autoahrer nutzte sie unerlaubt – und stieß mit einem Linksabbieger aus dem Gegenverkehr zusammen, der auf ein Grundstück fahren wollte.
O-Ton: SFX
Entgegen der ersten Instanz entschieden die Richter: Der Mann muss mithaften. Das kann auch in ähnlichen Fällen passieren. Bettina Bachmann:
O-Ton: Wenn Sie die Busspur verbotswidrig befahren und wenn es dann zu einer Kollision kommt, dann sind Sie wahrscheinlich immer mit in der Haftung. Es sei denn, der andere hat einen so groben Verstoß begangen, dass die Betriebsgefahr Ihres Kfz dahinter zurücktritt. Aber das ist ganz selten der Fall. – Länge 20 sec.
Übrigens: Auch ohne Unfall kann es teuer werden – mit Bußgeldern. 15 Euro fürs Befahren der Busspur, 35 werden fällig, wenn man andere behindert. Mehr unter verkehrsrecht.de.
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