Wenn ein TÜV-Prüfer die Motorhaube nicht richtig schließt und das entsprechend kontrolliert, dann ist er verantwortlich. Öffnet sich die Motorhaube während der Fahrt muss das Land für den TÜV den entstandenen Schaden und die Anwaltskosten ersetzen, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Mir ist es Gott sei Dank noch nicht passiert, dass sich die Motorklappe während der Fahrt und dann auch noch auf der Autobahn geöffnet hat. Aber die beiden Frauen, denen das passiert ist, die haben sehr geistesgegenwärtig reagiert und sind auf den Standstreifen gefahren, dadurch dass sie gar nichts gesehen haben. Sie haben angehalten, aber dennoch hat das Auto einen Totalschaden erlitten. – Länge 20 sec
Und diesen Schaden inklusive der Rechtsanwaltskosten musste das Land Niedersachsen für den Fehler des TÜV-Prüfers übernehmen. Mehr Information unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Wenn die Motorhaube plötzlich hochklappt – TÜV-Fehler?
Wenn ein TÜV-Prüfer die Motorhaube nicht richtig schließt und das entsprechend kontrolliert, dann ist er verantwortlich. Öffnet sich die Motorhaube während der Fahrt muss das Land für den TÜV den entstandenen Schaden und die Anwaltskosten ersetzen, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
O-Ton: Mir ist es Gott sei Dank noch nicht passiert, dass sich die Motorklappe während der Fahrt und dann auch noch auf der Autobahn geöffnet hat. Aber die beiden Frauen, denen das passiert ist, die haben sehr geistesgegenwärtig reagiert und sind auf den Standstreifen gefahren, dadurch dass sie gar nichts gesehen haben. Sie haben angehalten, aber dennoch hat das Auto einen Totalschaden erlitten. – Länge 20 sec
…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Kurz zuvor war der Wagen beim TÜV gewesen – während das Landgericht die Klage noch abgewiesen hatte, kam das Oberlandesgericht dann zu einem anderem Ergebnis.
O-Ton: Der Mitarbeiter des TÜV hat die Motorhaube nicht mehr richtig geschlossen. Er hat sie also nicht zum Einrasten gebracht und deshalb hat sie sich dann während der Fahrt geöffnet. – Länge 10 sec.
Das hatte ein Sachverständiger festgestellt und schloss eine andere Schadensursache aus. Bettina Bachmann:
O-Ton: Das Land musste den Schaden bezahlen, der durch das Verschulden des Mitarbeiters verursacht wurde. Und zum Schaden gehört jetzt nicht nur der Totalschaden, sondern auch die Rechtsanwaltskosten, die auch zu ersetzen sind vom Schädiger. – Länge 15 sec.
Mehr Information unter www.verkehrsrecht.de.
Absage.