Kleine Kameras auf dem Armaturenbrett, sogenannte Dashcams, können Unfälle aufzeichnen. Allerdings berühren sie auch die Persönlichkeitsrechte von anderen Fahrern oder Fußgängern, die zufällig aufgezeichnet werden. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein fordern daher auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar: Der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung müssen gewährleistet sein.
Rechtsanwältin Gesine Reisert verweist darauf, dass auch Vater Staat nicht alles und jeden grundlos aufzeichnen darf.:
O-Ton: Ich meine, dass der Private nicht mehr dürfen soll als der Staat. D.h. Ich meine, dass man keine Dauerüberwachung durch Private zulassen sollte. Und ich möchte die Gerichte eher auf der Seite derjenigen sehen, die die Invidiualrechtsgüter schützen und nicht die Dauerüberwachung sozusagen legalisieren. – Länge 19 sec.
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