O-Ton: Schadensersatz nach Überfahren einer Bodenschwelle

Wer zu schnell über eine Bodenschwelle fährt, riskiert einen Schaden am Fahrzeug und ist nicht versichert. Fährt man aber mit der normalen Geschwindigkeit über eine Schwelle, die vorher nicht erkennbar war, liegt ein versicherter Unfall vor.

Dieser feine Unterschied war für einen Mann nach dem Urteil des Landgerichts München II 12.000 Euro wert. Er war mit seinem Wohnmobil über eine Bodenschwelle gefahren – die Versicherung wollte ihm die Schuld für die daraus entstandenen Schäden geben. Doch er wehrte sich vor Gericht.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: So sahen das auch die Richter. Denn es war kein Betriebsschaden am Auto, sondern es war ein Unfall – und dieser Unfall ist versichert. Denn die Bodenschwelle war eben nicht erkennbar und damit nicht ein unversicherter Betriebsschaden, sondern ein Unfall, für den die Versicherung einstehen muss. – Länge 20 sec.

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