O-Ton: Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Erblindung nach Frühgeburt

Bei Arzthaftungsprozessen geht es oft um die Haftung wegen eines Behandlungsfehlers oder einer fehlerhaften Aufklärung. Gerade bei Frühgeburten ist eine intensive Beratung wichtig, da es zu nicht unerheblichen Komplikationen kommen kann. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied kürzlich einen Fall und sprach einem teilweise erblindeten Frühgeborenen ein Schmerzensgeld von 130.000 Euro sowie Schadensersatzansprüche für materielle Schäden zu.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom anwaltauskunft.de:

O-Ton: Das Gericht hat festgestellt, dass hier eine fehlerhafte Sicherungsaufklärung vorliegt. Wenn man ein Frühgeborenes frühzeitig aus dem Krankenaus entlässt, muss rechtzeitig darauf hingewiesen, regelmäßig die Augen untersuchen zu lassen. Es droht die Ablösung der Netzhaut, das kann aber mit Laser behandelt werden. Das Kind war hier erblindet, deshalb gab es dann 130.000 Euro Schmerzensgeld plus weiteren Schadensersatz. – Länge 22 sec.

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