O-Ton + Magazin: Sommerreifen im Winter

Bei einem Unfall im Winter mit Sommerreifen muss man nicht automatisch zahlen, so eine Entscheidung des Amtsgerichts Papenburg. In dem Fall war ein Mann bei 1,8 Grad plus gegen einen Baum gefahren. Die Versicherung wollte nur 50 Prozent des Schadens ersetzen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Versicherung muss dann zahlen, wenn Ihnen kein Verschulden vorzuwerfen ist. In dem Fall war es so, es war kein Schnee, es war keine Glätte ersichtlich – und es kam zum Unfall. Dann kann man ja nicht sagen, dass nur deswegen, weil Sie mit Sommerreifen gefahren sind, der Unfall verursacht wurde. – Länge 20 sec.

Nach dem Gang zum Anwalt und einem entsprechenden Gerichtsverfahren musste die Versicherung den Schaden komplett übernehmen. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Sommerreifen im Winter

Anmod: Es gibt Zeitgenossen, die auch im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind. Kann teuer werden, wenn man dann einen Unfall verursacht. Allerdings: Unfall heißt nicht automatisch zahlen, so eine Entscheidung des Amtsgerichts Papenburg.

Beitrag:

O-Ton: Es gibt ja auch die sogenannte Winterreifenpflicht in Deutschland. Also wenn Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fahren, dann können Sie auch einen Punkt bekommen. – Länge 12 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Allerdings. Es gibt Ausnahmen.

O-Ton: SFX

Es war im Januar gegen fünf Uhr morgens, als es knallte. Temperatur 1,8 Grad. Plus! Der Wagen mit den Sommerreifen fuhr gegen einen Baum. Die Versicherung wollte nur 50 Prozent des Schadens ersetzen.

O-Ton: Die Versicherung muss dann zahlen, wenn Ihnen kein Verschulden vorzuwerfen ist. In dem Fall war es so, es war kein Schnee, es war keine Glätte ersichtlich – und es kam zum Unfall. Dann kann man ja nicht sagen, dass nur deswegen, weil Sie mit Sommerreifen gefahren sind, der Unfall verursacht wurde. – Länge 20 sec.

Doch die Versicherung blieb stur. Der Mann beharrte auf seinem Recht und ging zum Anwalt. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Geschädigte hat dann, nachdem er den Anwalt konsultiert hat und auch vor Gericht gezogen ist, den vollen Schaden ersetzt bekommen in Höhe von 5.400 Euro und nicht nur die Hälfte. – Länge 16 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage

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