Die Fahrerlaubnis kann sowohl von den Strafgerichten als auch von den Fahrerlaubnisbehörden entzogen werden. Dabei sind die Verwaltungsbehörden an den vom Strafgericht festgestellten Sachverhalt gebunden. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wird aber das Ziel des Gesetzgebers, widersprüchliche Entscheidungen zu Lasten des Betroffenen zu vermeiden, leider in vielen Fällen verfehlt.
Geschäftsführerin Bettina Bachmann:
O-Ton: Durch den Vorschlag der Zusammenarbeit der Fachgerichte und den Fahrerlaubnisbehörden zu verbessern, würde es mehr Rechtssicherheit für den Betroffenen geben, weil es dann nicht mehr zu abweichenden Entscheidungen zwischen den Gerichten und Fahrerlaubnisbehörden kommen würde. – Länge 18 sec