Beim Gaffen liegt auch ein Handyverstoß vor, bestraft wird dies mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg. Das kann noch mehr werden, wenn im Verkehrszentralregister bereits ein Verstoß eingetragen ist, so das Amtsgericht Castrop Rauxel.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Jetzt ging darum: Kann ich mich dagegen wehren, und man es nicht! Es liegt ein Handyverstoß vor, wenn ich etwas filme. Es reicht aus, wenn der Polizeibeamte in seinem Vermerk schreibt: Der hat sein Handy Richtung Unfall gehalten. Deshalb liegt die Wahrscheinlichkeit sehr, sehr, sehr nahe, dass er hielt gefilmt oder fotografiert hat. Das ist eine Handyverstoß und deshalb muss er blechen. – Länge 23 sec.
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Kollegengespräch: Gaffen und Fotografieren kann teuer werden?
Gaffer sind eine Unsitte: Früher starrten sie nur in Richtung Unfall, heute filmen und fotografieren sie. Dies stellt auch eine Nutzung des Mobiltelefons dar, so dass ein Handyverstoß vorliegt. Bestraft wird dies mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg. Das kann noch mehr werden, wenn im Verkehrszentralregister bereits ein Verstoß eingetragen ist, so das Amtsgericht Castrop Rauxel.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins antwortet dazu auf die folgenden Fragen:
1. Wie reagiert die Polizei auf diese Unsitte des Gaffend mittlerweile?
2. Der Kläger hatte behauptet, er habe das Handy auf dem Beifahrersitz nur umlegen wollen. Und dabei hatte er schon einen Eintrag – es wurde noch teurer?
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